Privatpraxis Dr. Hohl-Radke
Psychotherapie - Psychiatrie - Neuropsychiatrie - Gutachten - Supervision




Psychotherapie für Soldaten und Einsatzkräfte

Soldaten und Einsatzkräfte sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt.

Heimatferne Versetzungen, Auslandseinsätze und Kommandierungen können zu Beziehungsproblemen führen, lange Fahrtwege zu Erschöpfungssyndromen und chronischem Stressempfinden. Längerfristige Überforderungssituationen durch nicht besetzte Dienstposten oder gelegentlich auch die Sinnfrage auf dem aktuellen Dienstposten stellen (ebenso wie die vorgenannten Faktoren) Stressoren dar, die zur Ausbildung von Anpassungsstörungen, Schlafstörungen, Angst, Substanzkonsum, psychosomatischen Beschwerden und depressiven Spektrumserkrankungen führen können. Auch die Wahrscheinlichkeit, im Laufe der Zeit ein- oder mehrmalig traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt zu sein, und dadurch Traumafolgestörungen auszubilden, ist in diesen Berufsgruppen erhöht.

Die psychotherapeutische Behandlung von Klienten/Patienten aus dem Kontext der Bundeswehr (Soldatinnen und Soldaten) und der „Einsatzberufe“ (z.B. (Bundes-)Polizisten, Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Feuerwehrleute,  Notärzte, THW-Mitarbeiter, Behördenangestellte mit Auslandseinsatz) ist mir schon sehr lange ein besonderes Anliegen. Ich habe mich diesem Thema neben der langjährigen direkten Patientenbehandlung und meiner regelmäßigen Tätigkeit als Reserveoffizier bei der Deutschen Bundeswehr seit vielen Jahren z.B. durch die Veranstaltung von Weiterbildungskursen für Notfallsanitäter, von Fortbildungen in Polizeidienststellen und in Rettungsleitstellen intensiv gewidmet.

Als Oberstarzt der Reserve leiste ich an meiner Beorderungsdienststelle, dem Bundeswehrkrankenhaus Berlin, seit vielen Jahren regelmäßig Reservistendienste an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotraumatologie („FU6“) und pflege so den direkten Kontakt zu betroffenen Soldaten, zum Thema „Wehrpsychiatrie und -Psychotherapie“, zum Psychotraumazentrum der Bundeswehr und zu den Kameraden „vom Fach“. 

In meiner Praxis ist die Abrechnung nur für die Behandlung von Privatversicherten und sogenannten Selbstzahlern möglich (keine Zulassung bei der kassenärztlichen Vereinigung). Die Kosten für eine Psychotherapie von Soldaten, Bundespolizisten, Beamten und anderen Privatversicherten werden dabei regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen.
Aktive Soldaten sollten zur ersten probatorischen Sitzung die "Kostenübernahmeerklärung" (Bw-2218/01.22), ausgestellt vom Truppenarzt über "5 probatorische psychotherapeutische Sitzungen nebst flankierenden Ziffern" mitbringen. Bitte erwähnen Sie dem Truppenarzt gegenüber, dass die Abrechnung mit meiner Privatpraxis erfolgen wird, damit nicht fälschlich ein "Überweisungsschein" ausgefüllt wird - letzteren können nämlich ausschließlich die Kollegen mit einem Kassenarztsitz zur Abrechnung nützen.

 

 
 
 
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