Privatpraxis Dr. Hohl-Radke
Psychotherapie - Psychiatrie - Neuropsychiatrie - Gutachten - Supervision

Psychotherapie

Mit über 25 Berufsjahren verfüge ich über eine fundierte und recht breit gefächerte Erfahrung in der Anwendung und Supervision von Psychotherapieverfahren im Einzel- und Gruppensetting. Neben den abgeschlossenen Ausbildungen in den Psychotherapie-Verfahren Tiefenpsychologische Psychotherapie und Klinische Hypnose (MEG) habe ich im Verlauf meiner langjährigen Tätigkeit verschiedenste Fortbildungen in diversen anderen Therapieverfahren, darunter insbesondere in Psychotrauma-spezifischen und in neueren verhaltenstherapeutischen Verfahren sowie in Verfahren im Hypnose- und Ego-State-Kontext absolviert und in meinen Therapien bereits vielfach erfolgreich eingesetzt.

Aufbauend auf meinem psychotherapeutischen Grundansatz, der tiefenpsychologischen Psychotherapie, werden im Bedarfsfall und in Absprache mit den Klienten Therapieelemente anderer Psychotherapieverfahren in die individuellen Therapieprozesse eingeflochten, ohne dass dabei meine tiefenpsychologische Grundausrichtung verlassen wird.


Wie ist der Ablauf zu Beginn einer Psychotherapie?

Jeder Psychotherapie gehen vor dem eigentlichen Beginn eine oder mehrere sogenannte „probatorische Sitzungen“ voran, in denen neben einem ersten Kennenlernen zwischen dem Klienten und dem Therapeuten die gemeinsame Abschätzung von Art und Umfang des zu bewältigenden Problemfeldes und die Planung der praktischen Durchführung steht.

In meiner Praxis ist die Abrechnung nur für die Behandlung von sogenannten Selbstzahlern möglich (keine Zulassung bei der kassenärztlichen Vereinigung). Die Kosten für eine Psychotherapie von Soldaten, Bundespolizisten, Beamten und anderen Privatversicherten werden dabei regelmäßig vom jeweiligen Kostenträger übernommen.

Aktive Soldaten sollten zur ersten probatorischen Sitzung die "Kostenübernahmeerklärung (Bw-2218/01.22)“ – ausgestellt von ihrem Truppenarzt - mitbringen.

Ausschließlich im Bereich Psychotherapie ist in meiner Praxis auch eine Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten möglich, allerdings nur, wenn bereits die Bewilligung Ihrer Krankenkasse zur Übernahmen Ihrer Psychotherapie-Kosten im sogenannten Kostenübernahme-Verfahren vorliegt (dazu hat Ihnen ein Kassenpsychotherapeut zuvor in einer psychotherapeutischen Sprechstunde mitgeteilt, dass in der dortigen Praxis keine Behandlung möglich ist und Ihre Krankenkasse hat die Kostenübernahme durch eine Privatpraxis bereits schriftlich zugesagt)

 

Setting für Einzelgespräche Sitzgruppe Einzeltherapie
 
 
 
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